Die Grundschule und das Jugendamt sind Partner in der Begleitung eines kindbezogenen Prozesses, dessen Ziele der Erhalt oder die
Entwicklung des Kindeswohls, die Schadensabwehr und die Entwicklungsförderung des Kindes sind. Gemeinsam vereinbarte Kooperationsregeln helfen beiden Einrichtungen, die Qualität der Arbeit zu
sichern. Die Absprachen dienen einer effektiven Zusammenarbeit.